Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.06.1986 - 6 U 2/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8979
OLG Schleswig, 24.06.1986 - 6 U 2/86 (https://dejure.org/1986,8979)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.06.1986 - 6 U 2/86 (https://dejure.org/1986,8979)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 6 U 2/86 (https://dejure.org/1986,8979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 840
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 04.04.2000 - 6 W 7/00

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes

    Nach der vorgenannten Vorschrift, die im einstweiligen Verfügungsverfahren entsprechend gilt (vgl. OLG Schleswig, GRUR 1986 S. 840; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., § 93 RdNr. 9; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 25 UWG RdNr. 42; Thomas/Putzo-Reichold, Zivilprozessordnung 22. Auflage § 925 RdNr. 4), fallen dem Kläger bzw. dem Antragsteller die Prozess- bzw. Verfahrenskosten zur Last, wenn der Beklagte bzw. Antragsgegner den geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt und nicht durch sein Verhalten Anlass zur Erhebung der Klage bzw. zur Stellung des Verfügungsantrages gegeben hat.

    In der zulässigen Beschränkung des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung auf die Kostengrundentscheidung (sogenannter Kostenwiderspruch) unter gleichzeitigem Verzicht auf die Rechte aus § 924, 926 und 927 ZPO liegt ein Fall, der einem sofortigen Anerkenntnis vergleichbar ist (vgl. OLG Schleswig, GRUR 1986, S. 840; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, S. 1064).

  • LG Berlin, 24.04.2009 - 15 O 757/07

    Die Abgabe der Unterlassungserklärung bewirkt auch dann kein Anerkenntnis, wenn

    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des OLG Schleswig (GRUR 1986, 840) ist nicht einschlägig, da es dort um die Anwendung des § 93 ZPO ging; sie dürfte im Übrigen auch den soeben zitierten Erwägungen zuwiderlaufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht